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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Immer mehr Autos fahren auf deutschen Straßen. Dementsprechend wächst auch die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden; eine Entwicklung, die auch die Aufzeichnungen des Statistischen Bundesamtes belegen.
Dass diese Gefahr besteht, ist jedem Verkehrsteilnehmer bekannt. Wie man sich im Falle eines Unfalls zu verhalten hat, ist vielen Unfallopfern jedoch unklar. Wir empfehlen das folgende Vorgehen:
Nachdem Sie sich von dem ersten Schock erholt haben, sollten Sie Schritte zur Gefahrbeseitigung und Unfallaufklärung einleiten. Als erstes ist die Unfallstelle zu sichern. Dies dient auch Ihrem eigenen Schutz, denn eine ungesicherte Unfallstelle birgt Gefahren sowohl für den fließenden Verkehr als auch für die direkt Betroffenen. Bei der Sicherung der Unfallstelle hat Ihre eigene Sicherheit Priorität. Deswegen sollten Sie stets eine Warnweste anlegen, um vom fließenden Verkehr wahrgenommen zu werden. Stellen sie dann das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf (MINDESTENS 100m auf Landstraßen/ 200m auf der Autobahn). Laufen Sie dabei auf der linken Fahrbahnseite dem Verkehr entgegen oder hinter der Leitplanke, sofern eine solche vorhanden ist. Im Anschluss leisten Sie Erste Hilfe, sofern es dieser bedarf. Dazu gehört es auch, einen Rettungswagen zu rufen. In absoluten Notfällen geht die Leistung von Erster Hilfe dem Absichern des Unfallortes vor. Ansonsten ist stets zunächst die Sicherheit weiterer potentieller Opfer herzustellen.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, die Polizei zu verständigen, damit diese, auch zwecks Beweissicherung, das Unfallgeschehen aufnehmen kann. Daneben sollten sie selbst das Geschehen für die spätere Abwicklung und zur Vermeidung etwaiger Nachteile dokumentieren. Machen Sie Fotos mit Ihrem Handy und zeichnen Sie eine Unfallskizze. Tauschen Sie auch persönliche Informationen mit der anderen Partei aus (Namen, Versicherungsdaten, Kennzeichen des jeweiligen Autos). Beschränken Sie Ihre Aussagen, auch gegenüber der Polizei, auf Ihre persönlichen Daten. Leisten Sie auf keinen Fall eine Unterschrift unter eine Erklärung oder einen Vertrag und erkennen Sie nie Ihre Schuld an.
Den Unfallort verlassen Sie erst, wenn die Polizei ihre Zustimmung dazu erteilt hat und abschließende Maßnahmen, wie die Räumung der Unfallstelle, erledigt sind.
Anschließend müssen Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Versicherung melden, da es sonst zu Komplikationen bei der Schadensregulierung kommen könnte. Leider nimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung bei vielen Positionen unberechtigte Kürzungen vor. Ohne professionelle Hilfe werden Sie bei Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld etc. nicht die Ihnen zustehenden Beträge bekommen. Anwaltliche Hilfe wird aber auch benötigt, wenn Sie den Unfall ganz oder teilweise verschuldet haben. Es könnte zum Beispiel ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder ein Bußgeldverfahren wegen Vorfahrtsverletzung, Geschwindigkeitsüberschreitung oder aus anderen Gründen gegen Sie eingeleitet werden. Hier kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wichtige Hilfe leisten und Ihnen ein Strafverfahren, den Verlust der Fahrerlaubnis oder auch Punkte in Flensburg ersparen.
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